Gut zu wissen

Rennreglement

Achtung Vorfahrt! Kurze «Pause» vor dem Bernina Express.
Achtung Vorfahrt! Kurze «Pause» vor dem Bernina Express.

1. Teilnahmeberechtigung
Beim Engadin Radmarathon sind alle Amateur- und Profiradsportler*innen teilnahmeberechtigt.

2. Mindestalter
Teilnehmende des Engadin Radmarathons müssen mindestens 18 Jahre alt sein (Stichtag 4.7.2025 bzw. 5.7.2025).

3. Gesundheit
Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, ihre gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme am Engadin Radmarathon, gegebenenfalls durch Konsultation eines Arztes, zu prüfen.

4. Material
Nachfolgend aufgelistetes Material bzw. Fahrradtypen sind ausdrücklich nicht zugelassen:

  • Triathlon-, Hörner bzw. Deltalenker
  • Lenkeraufsätze aller Art
  • Packtaschen
  • Flaschenhalter hinter oder unter dem Sattel
  • Trinkflaschen aus nicht verformbaren Materialien wie Glas, Aluminium etc.
  • Liegeräder aller Art
  • Handbikes aller Art
  • Einräder aller Art
  • Tandems aller Art
  • E-Bikes
  • Mehrspurige Fahrzeuge
  • Funkgeräte

Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, ihr Fahrrad auf die Verkehrssicherheit zu überprüfen, besonders hinsichtlich der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile. Bei technischen Mängeln können Teilnehmende vom Start des Engadin Radmarathons ausgeschlossen werden.

5. Allgemein

  • Der Engadin Radmarathon findet ausschliesslich auf nicht gesperrten Strassen statt.
  • Daher haben die Teilnehmenden dieser Veranstaltung das schweizerische Strassenverkehrsrecht genauestens einzuhalten und die Anordnungen der strassenpolizeilichen Aufsichtsorgane und jener des Ordnerpersonals zu befolgen.
  • Die Teilnehmenden sind verpflichtet, Pulkbildungen zu vermeiden. Besonders wird das Verhalten der Teilnehmenden im Kreisverkehr, an Kreuzungen und bei Strassenbaustellen überwacht. Rechtsverletzungen werden von der Exekutive streng geahndet, gegebenenfalls zur Anzeige gebracht und führen in weiterer Folge zur Disqualifikation durch den Veranstalter.


Insbesondere ist zu beachten:

  • Die Teilnehmenden haben die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen oder durch Strassenverkehrszeichen angekündigten Umständen, insbesondere den Strassen-, Verkehrs-, und Sichtverhältnissen, sowie den Eigenschaften des Fahrzeuges anzupassen.
  • Das Schneiden von Kurven ist verboten.
  • Entlang der Strecke müssen z. B. Bahnübergänge und Baustellen befahren werden, welche nur teilweise mit Lichtsignalanlagen versehen sind.
  • Die Bedeutung der Lichtzeichen an den Lichtsignalanlagen müssen zwingend eingehalten werden.
  • Bei Nichtbeachtung der oben zitierten Regeln erfolgt die Disqualifikation durch den Veranstalter und bei Notwendigkeit die Anzeige durch die Polizei bei der Behörde!
  • Andere Strassenteilnehmende dürfen von den Teilnehmenden an dieser Veranstaltung nicht behindert werden, ausgenommen auf Grund von Anordnungen der Exekutive. Begleitfahrzeuge jeglicher Art sind im Renntross untersagt.
  • Sollten durch Rechtsverletzungen Teilnehmende eine Gefährdung anderer Marathonteilnehmenden oder sonstiger Verkehrsteilnehmenden entstehen, so kann die Exekutive einen sofortigen Abbruch der Veranstaltung in Erwägung ziehen.


6. Wertung
Folgende Kategorisierung gilt für die Strecken des Engadin Radmarathons:


La Cuorta, La Svizra, Kombination La Cuorta + La Svizra
Herren Hauptklasse (1983 – 2007)
Herren Masters (1973 – 1982)
Herren Grand Masters (1963 – 1972)
Herren Senior Grand Masters (1962 & älter)
Damen Hauptklasse (1978 – 2005)
Damen Masters (1977 & älter)


Bergkönig / Bergkönigin
Um diese Wertung zu gewinnen, muss zwingend sowohl der Prolog wie auch die La Cuorta und die La Svizra gefahren werden.


Teamwertung
Ein Team besteht aus mindestens drei Fahrer*innen. Es findet keine Geschlechtertrennung statt, so dass Frauen und Männer in einem Team fahren können. In der Teamgrösse sind nach oben keine Grenzen gesetzt. Gewertet werden die drei schnellsten Fahrer*innen von jedem Team der Kategorie Kombination La Cuorta + La Svizra. Alle Fahrer*innen werden zusätzlich in der Einzelwertung gelistet und gewertet.
Die Siegerehrung (La Cuorta) findet am Samstag um ca. 11.00 Uhr im Zielbereich in Zernez statt.
Die Siegerehrung (La Svizra, Kombination La Cuorta + La Svizra, Teamwertung, Bergkönig*in) findet am Sonntag um ca. 13.30 Uhr im Zielbereich in Zernez statt.

7. Startnummern
Alle Teilnehmenden müssen ihren Zeitmess-Transponder während des gesamten Engadin Radmarathons vorschriftsmäßig an der Sattelstütze montiert haben, andernfalls kann die individuelle Fahrzeiterfassung nicht erfolgen. Die Startnummern dürfen behalten werden.

Achtung: Die Rückenstartnummern müssen bei jeder Witterung gut sichtbar aussen, am Rücken des äußersten Kleidungsstücks, getragen werden. Das wird sowohl durch die Exekutive als auch durch den Veranstalter kontrolliert und zieht bei Nichtbeachtung die Disqualifikation des jeweiligen Teilnehmenden nach sich.

8. Bike Check
Vor dem Start des Marathons werden die Fahrräder stichprobenartig auf technische Mängel hin untersucht und gegebenenfalls nicht zum Start zugelassen. Der Bike Check findet vor der Startaufstellung im Startbereich statt.

9. Start / Zeitnahme
Der Startschuss erfolgt am Samstag und am Sonntag um 7.00 Uhr im Ortszentrum von Zernez. Die Startaufstellung beginnt eine Stunde vor der unten angegebenen Startzeit. Das Briefing beginnt 15 Minuten vor der unten angegebenen Startzeit im jeweiligen Startblock. Die Startaufstellung erfolgt in mehreren Blöcken. Ihren Startblock finden Sie auf Ihrer Startnummer.

Die Startzeit 7.00 Uhr gilt als Blockstartzeit für alle Teilnehmenden des 1. Startblocks. Für alle Teilnehmenden der weiteren Blöcke gilt die persönliche Startzeit beim Überqueren der Startlinie. Die Zeitnahme erfolgt über einen Transponder, welcher am Lenker des Rades befestigt werden muss. Der Start ist bis maximal 15 Minuten nach unten angegebener Startzeit geöffnet. Teilnehmende, die nach Startzeit plus 15 Minuten losfahren, werden nicht mehr gewertet.

10. Neutralisierter Start
Der Engadin Radmarathon wird neutralisiert gestartet. Beim neutralisierten Start, der durch ein gelbes Drehlicht auf den vorausfahrenden Spitzenfahrzeugen signalisiert wird, dürfen keine Teilnehmenden diese Fahrzeuge überholen. Die Freigabe des Marathons wird durch die Rennleitung signalisiert. Im Verlauf des Marathons werden die Spitzenfahrer*innen durch die Spitzenfahrzeuge oder durch die Motorradsecurity des Veranstalters begleitet.

11. Strecke
Die ersten Kilometer werden neutralisiert hinter dem Startfahrzeug gefahren.

La Cuorta: 3 Pässe, 2 davon jenseits der 2000-Meter-Marke, und 97 spannende Kilometer: «La Cuorta» ist eine Herausforderung vor einzigartiger Traumkulisse. Nach dem Start in Zernez geht’s steil hinauf zum Ofenpass, durch den Nationalpark, rüber nach Livigno, über den Forcolapass und anschliessend auf den Berninapass. Von funkelnden Gletschern begleitet geht es runter nach Pontresina und über die Schienen des UNESCO Welterbes Bernina-Express. Danach führt das Rennen mit hohem Tempo vom Ober- ins Unterengadin zum Ziel in Zernez.

La Svizra: Mehr als doppelt so viele Höhenmeter wie «La Cuorta» gilt es bei der «La Svizra» zu absolvieren. Von Zernez aus führt das Rennen nach Susch und von dort über den Flüelapass nach Davos. Weiter durch das imposante Landwassertal nach Alvaneu. Besser, man hat hier Kraft gesammelt für den Anstieg nach Bergün und auf den Albulapass. Die zweite rasante Abfahrt führt nach La Punt und bringt dich wieder zurück ins Engadin bis ins Ziel nach Zernez.

12. Beschilderung und Streckenposten
Die komplette Strecke des Engadin Radmarathons ist an wichtigen Abzweigungen und Kreuzungen, vor allem in Ortsdurchfahrten, mit Engadin Radmarathon Schildern versehen, welche die Richtung weisen. Zusätzlich wird an verschiedenen neuralgischen Punkten Orderpersonal als Sicherheitsposten eingesetzt. Den Anweisungen von Polizeibeamt*innen und dem Ordnerpersonal ist unbedingt Folge zu leisten. Alle Teilnehmenden sind für das Finden der richtigen Strecke selbst verantwortlich.

13. Kontrollstellen
Bei den Kontrollstellen müssen alle Teilnehmenden die Kontaktschleifen im Boden überfahren. Teilnehmende, die wegen Erschöpfung, Defekt oder Verletzung nach dem Zielschuss des Radmarathons auf dem Fahrrad fahrend im Ziel einlaufen, werden in der Ergebnisliste mit maximaler Fahrzeit plus einer Stunde geführt. Teilnehmende, die das Ziel gar nicht erreichen, werden mit DNF (did not finish) gelistet.

14. Ziel
Im Ziel müssen alle Teilnehmenden die Kontaktschleifen im Boden überfahren. Teilnehmende, die wegen Erschöpfung, Defekt oder Verletzung nach dem Zielschuss des Radmarathons auf dem Fahrrad fahrend im Ziel einlaufen, werden in der Ergebnisliste mit maximaler Fahrzeit plus einer Stunde geführt. Teilnehmende, die das Ziel gar nicht erreichen, werden mit DNF (did not finish) gelistet.

15. Ausscheiden aus dem Rennen
Teilnehmende, die sich aus welchem Grund auch immer entschliessen, aus dem Marathon auszuscheiden, müssen sich unverzüglich beim Veranstalter (Rennleitung, Start, Kontrollstellen oder Ziel) abmelden. Kosten, die dem Veranstalter aus der nicht ordnungsgemässen Abmeldung entstehen (z. B. Wiederbeschaffung eines Transponders, Suchaktionen, etc.), tragen die jeweiligen Teilnehmenden. Für Teilnehmende, die sich nicht bei Start, Kontrollstellen, Ziel oder den angegebenen Telefonnummern abmelden, wird der Veranstalter eine Suchaktion auf Kosten der jeweiligen Teilnehmenden einleiten. Wer den Engadin Radmarathon frühzeitig beenden möchte, muss sich ausserdem im Race Office am Ziel abmelden und den Transponder abgeben.

16. Besenwagen
Hinter dem oder der letzten Fahrer*in fahren ein Schlussfahrzeug und ein Besenwagen. Der Besenwagen nimmt wegen Erschöpfung oder Defektes liegen gebliebene Teilnehmende in begrenzter Anzahl auf und transportiert sie bis zum Ziel. Bei Überfüllung des Besenwagens wird sich die Besatzung bemühen, andere Transportmöglichkeiten zu organisieren. Der Besenwagen bleibt bis zum Ziel hinter dem oder der letzten Fahrer*in. Für Transportschäden an Rennrädern und mitgeführten Ausrüstungsmaterialien im Besenwagen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Durch den Veranstalter wurden für verschiedene Streckenabschnitte letztmögliche Durchfahrtzeiten festgesetzt. Sollten Teilnehmende nicht vor diesen festgelegten Zeitpunkten den jeweiligen Streckenabschnitt erreichen, wird ihnen dies von der oder vom Lenker*in des Schlussfahrzeuges zur Kenntnis gebracht und die Teilnehmenden sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Wettbewerb. Es bleibt ihnen freigestellt, im Besenwagen ins Ziel zu fahren, oder die Fahrt ausserhalb des Wettbewerbes fortzusetzen. Die Startnummer bzw. den Zeitchip sind auf jeden Fall der oder dem Lenker*in des Besenwagens zu übergeben.

17. Verpflegung und Getränke
Alle Teilnehmenden sind während des Radmarathons für Verpflegung und Getränke selbst verantwortlich. Der Veranstalter wird an den Verpflegungsstellen Obst, Energieriegel und Sportgetränke anbieten, solange der Vorrat reicht. Diese Verpflegungszonen werden frühzeitig durch Distanzschilder angezeigt. Zur Verpflegungsaufnahme üssen alle Teilnehmenden ein deutliches Handzeichen geben, sich rechts einordnen und anschliessend vorsichtig in die Verpflegungszone einfahren, bevor sie dort endgültig zum Stand kommen. Eine Garantie für Verpflegung und Getränke übernimmt der Veranstalter jedoch nicht. Alle Teilnehmenden verpflichten sich, keinerlei Abfälle zu hinterlassen und die Umwelt nicht zu beeinträchtigen

18. Schlechtwetterausrüstung
Alle Teilnehmenden müssen Regenkleidung und warme Kleidung mitführen. Der Veranstalter wird dies vor dem Start stichprobenartig kontrollieren.

19. Wichtige Regeln
Der Engadin Radmarathon findet auf nicht gesperrten Strassen statt. Die Teilnehmenden haben sich unbedingt an das schweizerische Strassenverkehrsrecht zu halten. Von den Teilnehmenden ist der äusserste rechte Fahrbahnrand zu benutzen. Kurvenschneiden ist nicht erlaubt. Den Anweisungen der Polizei und den Organen des Veranstalters ist Folge zu leisten.

Für alle Teilnehmenden des Engadin Radmarathons gilt ausnahmslos Helmpflicht. Ausser unmittelbar an den Verpflegungsstellen ist es in keinem Fall erlaubt, Dinge wegzuwerfen oder fallen zu lassen, insbesondere Verpflegungsverpackungen, Flaschen oder Getränkebecher. Für die Lenker*innen von Begleitfahrzeugen gilt die unbedingte Einhaltung des schweizerischen Strassenverkehrsrechts. Begleitfahrzeuge dürfen dem Rennverlauf in keiner Weise folgen. Die Engadin Radmarathon Marshalls werden das von Motorrädern aus kontrollieren.

Langsamere Fahrer*innen müssen, wenn sie überholt werden unverzüglich den Weg freimachen. Alle Teilnehmenden müssen unübersichtliche Streckenteile vorsichtig befahren, in Abfahrten unbedingt bremsbereit bleiben und mit entgegenkommenden Fahrzeugen rechnen. An geschlossenen Bahnübergängen ist ab Aufleuchten der roten Ampeln das Überfahren verboten. Es erfolgt keine Zeitgutschrift, wenn Teilnehmende von geschlossenen Bahnübergängen aufgehalten werden. Defekte müssen alle Teilnehmenden generell neben der Strecke beheben. Beim Zielsprint ist ein Spurwechsel nicht erlaubt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Radmarathon jederzeit abzubrechen bzw. nicht zu starten. Dieser Fall könnte insbesondere bei extrem schlechter Witterung und gleichzeitiger Gefahr für die Sicherheit der Teilnehmenden eintreten. In diesem Fall haben die Teilnehmenden keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Startgebühren, weiterhin lässt sich daraus nicht das Recht auf darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche ableiten.

20. Marshalls, Zeitstrafen, Disqualifikationen
Engadin Radmarathon-Marshalls auf Motorrädern werden die obenstehenden Regeln während der gesamten Veranstaltung überwachen. Die Marshalls werden bei Nichtbeachtung der Regeln deutliche Verwarnungen aussprechen und den jeweiligen Fall dem Veranstalter melden. Die Jury behält sich vor, Teilnehmende zu disqualifizieren oder Zeitstrafen zu verhängen wegen:

  • Nichtbeachten der Strassenverkehrsordnung
  • Umweltverschmutzung
  • Nichteinhalten der Regeln
  • Grober Unsportlichkeit
  • Technischer Mängel an der Ausrüstung
  • Doping

Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, auch Strafen für Vergehen zu verhängen, die nicht Inhalt der oben genannten Punkte sind.

21. Doping
Der Veranstalter behält sich vor, Dopingkontrollen durchzuführen. Alle des Dopings überführte Teilnehmenden werden ausnahmslos disqualifiziert und an den Radverband des überführten Teilnehmenden gemeldet.

22. Hilfe von Aussen
Die Teilnehmenden des Engadin Radmarathons dürfen keinerlei Hilfe von Aussen annehmen, insbesondere Schieben, Ziehen und Windschattenfahren, sowie sich verpflegen durch nicht am Radmarathon teilnehmende Personen oder Begleitfahrzeuge. Ausgenommen sind hiervon nur das Reichen von Verpflegung, Getränken, Kleidungsstücken oder Ersatzteilen durch am Strassenrand stehende Begleiter*innen und die medizinische Hilfe durch den Engadin Radmarathon Medical Service.

23. Protest und Jury
Alle Teilnehmenden können bei Regelverstössen anderer Teilnehmenden oder gegen Entscheidungen der Rennleitung bis eine Stunde nach Zielschluss Protest in schriftlicher Form im Race Office einlegen und Zeug*innen benennen. Eine Jury aus drei Mitgliedern (Rennleiter, Organisationsleiter, Leiter der Administration) wird den Protest unverzüglich verhandeln und wenn möglich noch vor der Siegerehrung entscheiden. Die Protestgebühr beträgt CHF 100.- Die Protestgebühr verbleibt bei verlorenem Protest beim Veranstalter.

24. Haftung
Alle Teilnehmenden sind für ihre eigene Sicherheit selbst verantwortlich und erklären hiermit ausdrücklich, dass sie bei einer in der Schweiz zugelassenen Versicherungsanstalt für die gesetzliche Haftpflicht für Personen- und Sachschäden in einer für solche Veranstaltungen angemessenen Höhe versichert sind. Veranstalter, Ausrichter oder Sponsoren übernehmen keinerlei Haftung für Schäden und Verletzungen, die die Teilnehmenden erleiden oder verursachen. Bedingung für die Teilnahme ist, dass die Teilnehmenden ihre Zustimmung geben, Gefahren gegen ihre Person und ihr Eigentum, die sich aus der Durchführung der Veranstaltung ergeben, selbst zu tragen und keine rechtlichen Ansprüche bzw. Forderungen gegen Personen, Institutionen oder Firmen, die die Veranstaltung durchführen oder durchgeführt haben, zu erheben.
Wichtiger Hinweis: Alle o. g. Angaben verstehen sich unter Vorbehalt.

25. Sonstiges
Die Teilnahme am Rennen erfolgt auf die alleinige Verantwortung der Wettkämpfenden. Sie verzichten darauf, jegliche Ansprüche dem Organisator gegenüber geltend zu machen, unabhängig vom erlittenen oder verursachten Schaden. Im Falle eines Unfalls ist jegliche Haftung des Organisators und aller an der Organisation beteiligter Personen oder Einheiten ausgeschlossen. Das gilt insbesondere, aber nicht beschränkt, für Organe und Angestellte des Organisators, Auftragnehmende, Vertragspartner*innen, Helfer*innen (einschliesslich freiwilliger Helfer*innen), im grösstmöglichen durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang.
Alle Teilnehmenden gewährn dem Organisator sowie seinen Berechtigten, Partnern und Medien das Recht, Bilder und audiovisuelle Aufzeichnungen des Rennens inklusive der Vorbereitungsphase und der Zeit nach dem Rennen, auf denen dei Teilnehmenden zu sehen sind und die im Rahmen des Engadin Radmarathons aufgenommen wurden, in allen Medien (einschliesslich Promotions- und/oder Werbematerial) weltweit und ohne Zeitbegrenzung zu verwenden.
Die Teilnahme am Rennen gewährt den Teilnehmenden keinerlei Ansprüche auf die Nutzung des Rennens zu Werbe- oder Geschäftszwecken. Die Daten der Teilnehmenden dürfen vom Veranstalter und dessen Partnern zu Marketingzwecken genutzt werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das obenstehende Reglement jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern oder anzupassen.
Sollte aufgrund höherer Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder aufgrund der Witterung das Rennen abgebrochen oder gar nicht durchgeführt werden, so wird das Startgeld nicht zurückerstattet. Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden mit dem Reglement einverstanden. Missachtung des Rennreglements hat die Disqualifikation zur Folge. Das im Internet publizierte Reglement ist massgebend. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zernez.

26. Reglementszusatz Prolog und Wertung Bergkönig*in
Der Prolog by Assos findet am Freitag, 30.6.2023 ab 19.00 Uhr statt. Die Teilnahme ist nur in Kombination mit der Teilnahme an einen der Rennen «La Cuorta» oder/und «La Svizra» möglich. Um Bergkönig*in zu werden, ist die Teilnahme am Prolog Pflicht.
Die Anmeldung erfolgt über Datasport zusammen mit der Anmeldung zum Hauptrennen. Es wird einzeln gestartet. Das Startintervall beträgt 30 Sekunden. Die Siegerehrung findet am Sonntag im Rahmen der Siegerehrung für das Hauptrennen statt. Zeitmessung erfolgt über Datasport mit denselben Startnummern und Chips wie am Hauptrennen. Die Startreihenfolge wird durch das OK definiert. Windschattenfahren und Begleitfahrzeuge sind verboten. Es gelten die gleichen Regeln wie für das Hauptrennen.

Der Prolog und alle Pässe werden gemäss folgendem Punktesystem bewertet:

Punktetabelle Sonderkategorie «Bergkönig*in»
1. 2. 3. 4. 5.
Prolog 10 8 6 4 2
Forcola 10 8 6 4 2
Bernina 10 8 6 4 2
Flüela 10 8 6 4 2
Albula 10 8 6 4 2

Die Punkte werden jeweils an die ersten fünf Herren und Damen verteilt. Wer im Ziel die meisten Punkte hat, wird Engadin Radmarathon König oder Engadin Radmarathon Königin. Bei Punktgleichstand entscheidet die Rangierung im Prolog.